Denkmalpflegerische Zielstellung für die Einzelsanierung von Grabmalen
Der Alte Friedhof in Aeschach ist ein herausragendes Flächendenkmal der Stadt Lindau. Zur Sicherung und dauerhaften Erhaltung der baulichen Substanz sind sowohl statisch-konstruktive als auch restaurierende Maßnahmen an den Mauern und Grabanlagen erforderlich.Der Schadensumfang wurde bereits 2003 durch eine Arbeitsgruppe der Fachhochschule Köln unter der Leitung von Prof. Dr. Hans Leisen festgestellt. Die dabei vorgenommene Einteilung in 4 Schadenskategorien ist auf ihre Aktualität hin zu überprüfen. 2005 wurden durch Prof. Dr. Michael Pfanner grundlegende Sanierungsvorschläge erarbeitet und an einem Mustergrab umgesetzt.
Auf Grund der derzeitigen Haushaltslage sieht sich die Stadt Lindau zurzeit nicht in der Lage Mittel für eine schrittweise, grundsätzliche Sanierung des Friedhofs in den Haushalt einzustellen. Somit entfällt auch die Möglichkeit Fördermittel des BLfD in Anspruch zu nehmen. Um dem weiteren Verfall des Denkmals entgegenzuwirken, bemüht sich der Förderverein "Lindauer Kulturerbe Alter Friedhof eV." die Mittel für die dringlichsten Arbeiten durch Spenden aufzubringen. Nachkommen einzelner Familien und Sponsoren zeigen inzwischen Interesse, die Sanierungskosten von einzelnen Gräbern anteilig oder im Ganzen zu übernehmen.
Anfang 2008 wurde mit den Vertretern der Stadt Lindau / Untere Denkmalschutz Behörde und dem Bayr. Landesamt für Denkmalpflege vereinbart, dass die Sanierung von bestimmten Grabanlagen als Einzelmaßnahmen möglich ist. Das BLfD sagt die Prüfung der Bewilligung von Fördermitteln im jeweils reduzierten Rahmen zu. Trotz einer Sanierung des Alten Friedhofes in kleinen, getrennten Einzelmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre hinziehen werden, muss ein einheitliches Gesamtbild als Ergebnis sichergestellt werden. Daraus ergeben sich nachstehende Festlegungen, die Grundlage der jeweiligen Antragsstellung zur bau- und denkmalrechtlichen Genehmigung sind:
1. Grundlagen der Durchführung:
Die Schadenskartierung von Prof. Leisen und die prinzipiellen Sanierungsvorschläge von Prof. Pfanner (dargestellt an dem Mustergrab) sind als Grundlage heranzuziehen. Objektbezogene Abweichungen sind zu prüfen und mit den genehmigenden Stellen abzustimmen.
2. Mauern und Fundamente:
Der statisch-konstruktive Zustand der Fundamente und der tangierenden Mauern ist zu überprüfen. Notwendige Sanierungsmaßnahmen sind einzubeziehen, auch wenn sie die einzelne Grabanlage nur sekundär betreffen.
3. Sicherung vorhandener Substanz:
Die Bausubstanz der Gräber soll nachhaltig gesichert werden. Ergänzungen von Fehlstellen sind möglich. Der Verlust größerer Bau- oder Dekorationsteile wird nicht ersetzt. Der "Nachbau" alter Grabanlagen ist nicht vorgesehen.
4. Fachfirmen:
Die Arbeiten sind von Fachfirmen, die den Umgang mit historischer Bausubstanz nachweisen können, auszuführen. Die Auswahl der Materialien ist mit der genehmigenden Behörde abzustimmen.
5. Verantwortungsbereich Eigentümer:
Die Genehmigung der Maßnahmen, die Planung, Objektüberwachung und Abrechnung liegt im Verantwortungsbereich der Stadt Lindau als Eigentümerin. Die vorgenannten Leistungen können in Teilen delegiert werden.